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Datenschutz

Datenschutzhinweise der Samtgemeinde Ostheide - Informationspflicht DSGVO

Der Samtgemeinde Ostheide ist der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten wichtig.

Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Samtgemeinde Ostheide und die Ihnen zustehenden Rechte nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes informieren.
Die Aufgaben der Samtgemeinde Ostheide sind so vielfältig wie die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist daher immer anders und bestimmt sich nach dem jeweiligen Anlass.

Die Datenschutz-Grundverordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten. Mit den nachstehend aufgeführten Informationsblättern erhalten Sie Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Samtgemeinde Ostheide für die einzelnen Fachverfahren, die in den Fachbereichen der Samtgemeindeverwaltung Anwendung finden. Des Weiteren können Sie den Informationsblättern Ihre zustehenden Rechte nach dem Datenschutzrecht entnehmen.

Ab sofort werden Sie auf dieser Website die Informationsschreiben zu einzelnen Verarbeitungstätigkeiten finden. Die Auflistung ist nicht abschließend.