Friedhofsverwaltung
Friedhöfe in der Samtgemeinde Ostheide
In der Samtgemeinde Ostheide gibt es verschiedene Friedhöfe. Zwei befinden sich in kommunaler Zuständigkeit. Es sind dies folgende Friedhöfe:
- Friedhof Barendorf, Kirchweg, 21397 Barendorf
- Friedhof Wendisch Evern, Niendorfer Weg, 21403 Wendisch Evern
Die Verwaltung obliegt der Samtgemeinde Ostheide.
Bei Fragen und Anregungen rund um das Thema kommunale Friedhöfe in der Samtgemeinde Ostheide wenden Sie sich bitte an:
Samtgemeinde Ostheide
Fachbereich III - Zimmer 3.2
Schulstraße 2
21397 Barendorf
Friedhofssatzung
Für Friedhöfe als Ort der Besinnung gelten bestimmte Regeln. Die Regeln der kommunalen Friedhöfe finden sie HIER
Bestattungsgebühren
Die Gebührentarife verschiedener Bestatungs- und Grabarten der kommunalen Friedhöfe entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung
Der FriedWald
In der Samtgemeinde Ostheide gibt es neben der traditionellen Sarg- oder Urnenbestattung eine weitere Form der Bestattung: FriedWald!
FriedWald steht für eine alternative Form der Bestattung. Die Asche Verstorbener ruht in einer biologischen abbaubaren Urne, direkt an der Wurzel eines Baumes. Eine Namenstafel am Baum macht auf die Grabstätte aufmerksam. Grabpflege gibt es keine im FriedWald. Am Ortsrand von Barendorf, Am Kirchweg, befindet sich der FriedWald Ostheide.
Die Nutzungsordnung für den FriedWald Ostheide finden Sie HIER.
Der FriedWald liegt nicht in kommunaler Hand; bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Friedwald GmbH
64347 Griesheim
Trauerfall: 06155/848-400
06155/848-111