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Gestalterisches Element mit Motiven aus der Natur

Gewerbe

Anmeldung

Was zählt nicht zum Gewerbe und muss nicht angemeldet werden:

  • sozial unwerte Tätigkeiten, z.B. Hellsehen
  • Urproduktion, z.B. Land- und Forstwirtschaft
  • freie Berufe, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  • die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt)

Jegliche andere Art von Gewerbe, wie z.B Gastronomie muss bei der zuständigen Behörde mit dem Beginn der Tätigkeit angemeldet werden. 

 

Abmeldung 

Ein Gewerbe muss abgemeldet werden, wenn eine vollständige Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle vorliegt. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

 

Ummeldung

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der zuständigen Behörde sowei ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Ware oder Leistung, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes. 

 

Dokumente zum Download: