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Standesamt

Viele glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten. In Wirklichkeit begleitet Sie das Standesamt Ihr ganzes Leben lang. Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung, bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet. Aber auch unter anderem Namensangelegenheiten, Kirchenaustritte, Urkundenausstellungen und Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsanerkennungen liegen in dem weitreichenden Aufgabenfeld des Standesamtes.

Das Standesamt beurkundet den Personenstand und nimmt Eheschließungen (Trauungen) vor. Zur Personenstandsbeurkundung gehören die Eintragung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen in die Personenstandsbücher (Geburtenregister, Eheregister, Sterberegister) und das Vermerken von Änderungen des Personenstandes oder des Namens. Aus den geführten Personenstandsregistern werden Urkunden ausgestellt.

Maßgebend für die Eintragung in die Geburts-, Heirats- und Sterbebücher ist immer der tatsächliche "Ort des Geschehens". Die Angaben der Personenstandsbücher geben immer den rechtsverbindlichen, aktuellen Stand wieder.

Das Standesamt ist in vielen Lebenslagen für Sie da:

  • Beurkundung von Geburten
  • Beurkundung von Sterbefällen
  • Anmeldungen und Beurkundungen von Eheschließungen
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Deutsche (Eheschließung im Ausland)
  • Ausstellung von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
  • Aufnahme von Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen
  • Aufnahme von nachträglichen Erklärungen zur Namensführung in und nach der Ehe
  • Aufnahme von Namenserklärungen nach § 94 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz
  • Aufnahme von Kirchenaustrittserklärungen